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Letzte Meldungen
Hier werden kurzfristig angesetzte Aktivitäten, Terminänderungen oder Veranstaltungen, die nicht im Jahresprogramm zu finden sind, bekannt gegeben.
Es lohnt sich also, öfters auf dieser Seite vorbeizuschauen.
Dieses Jahr ist es wäre es wieder soweit gewesen - Vereinsausflug nach Teneriffa
Unser Jahresausflug sollte uns 2020 nach sieben Jahren wieder nach Puerto de la Cruz / Teneriffa führen - aber Corona-bedingt wurde die Reise storniert und findet vom 01.-08.10 2021 statt.
Corona-bedingt wiederum auf einen späteren Termin verschoben.
Nachdem unser Vereinsausflug im Oktober 2011 nach Puerto de la Cruz auf Teneriffa eingeschlagen hat, wie eine Bombe, empfahl der Vorstand unseres Vereins, dieses Event zu wiederholen. Dies war auch der Wunsch der meisten Teilnehmer des ersten Ausfluges. Es war eine Woche der Entspannung, Kameradschaft, Harmonie und Frohsinn für die 42 Vereinsmitglieder und Gäste.
Das eigentliche Ziel – der Loro Park – mit seinen vielen Hundert Papageien und anderen Getier hat, so denke ich, alle begeistert. Die Discovery-Tour, mit Einblicken hinter die Kulissen des umfangreichen und weitläufigen Geländes, oder der Ausflug in die sagenhafte „Masca-Schlucht“ im Tenogebirge ist wohl noch allen im Gedächtnis. Nicht zu vergessen die grandiosen Ausblicke im Nationalpark „del Teide“ mit seinem prächtigen Farbspielen, die hinter jeder Kurve anders auf uns einwirkten.
Nach 2011 und 2013 ist dies unser dritter gemeinsamer Ausflug und für manche Mitglieder die zweite Heimat. Im Oktober 2021 werden sich 34 Vereinsmitglieder wieder für acht Tage auf den Weg zu der „Insel des ewigen Frühlings“ aufmachen, um das harmonische Vereinsleben auf die Insel zu bringen. Verschiedene Aktivitäten sind geplant. So zum Beispiel den immer wieder sehenswerten „Loro Park“, dem weltgrößten Papageienpark und dem Siam-Wasserpark im Süden der Insel. Ein weiterer Ausflug wird uns in die Lorbeerwälder des Anagegebirges und anschließend nach La Laguna zu einer Stadtbesichtigung bringen. Der Tagestripp nach Cran Canaria wird bestimmt auch sehr interessant. Die individuelle Freizeit und das abendliche Nachtleben kommen sicher auch nicht zu kurz.
Warum ?
• BZ vom 04.03.2017 Bietigheim-Bissingen
Der stellvertretende Vereinschef Klaus Pallus zeigt, wo das Gitter geöffnet wurde. Foto: Schweizer
„Das ist alles andere als Tierliebe“
Polizei: Unbekannte haben ein Gitter der Voliere im Bürgergarten entfernt. Die Eigentümer vermuten Tierschützer dahinter.
Bietigheim-Bissingen. Der Schock sitzt bei Heinz Schrempf noch am nächsten Tag tief, wie er sagt. Am Donnerstagabend entdeckte der Vorsitzende der Vogelliebhaber, da? Sich Unbekannte erneut an der Voliere im Bürgergarten zu schaffen gemacht hatte, mit dem Ziel, die zwei Uhus in einem der Gehege freizulassen. Am Freitag dann meldete er sich erneut in der Redaktion. Der Vorfall sei so gravierend, daß sich der Verein entschlossen habe, für Hinweise eine Belohnung von 500 Euro auszusetzen, auch die Polizei sucht Zeugen unter (07142) 40 50.
Schrempf vermutet hinter der am Donnerstagabend entdeckten Aktion Tierschützer. Auch die hinzugerufenen Beamten halten das für nicht ausgeschlossen. „Das geht aber voll in die falsche Richtung“, erklärte einer von ihnen, denn die Tiere seien das Leben in freier Wildbahn nicht gewöhnt und würden verhungern. „Das sind Tierquäler und keine Tierschützer“, schimpft Heinz Schrempf. Schon im Sommer war Ähnliches passiert, damals waren die Vögel abgehauen. Zwei der Uhus habe man dann nach einigen Tagen im Hallenbad wieder einfangen können, stark abgemagert, erinnert er sich.
Vermeintliches Futter war es dann auch, mit dem im aktuellen Fall versucht wurde, die beiden Uhus ins Freie zu locken. Schrempf zeigt auf drei teils fast schon völlig verweste Mäuse, die im Gebüsch hinter der Voliere aufgehängt wurden. Dort wurde dann auch an einem der Gitter die Halterung geöffnet und es dann entfernt. Einer der Uhus verließ daraufhin tatsächlich das etwa 35 m² große Gehege, konnte aber schnell wieder eingefangen werden.
„Die Voliere gibt es seit der Landesgartenschau. Und bislang gab es kein Problem“, sagte Schrempf. Doch seit dem ersten Vorfall habe man Angst. „Wir machen eine gute Vereinsarbeit, und andere machen das einfach kaputt.“ Auf Anraten der Polizei werde man deshalb nun Kameras installieren. Und hoffen, daß die Täter geschnappt werden.
Julia Schweizer
• LKZ vom 04.03.2017 Bietigheim-Bissingen
Uhus in ihrer gewohnten Umgebung.
Foto Privat
Uhus aus der Voliere gelockt
Bereits zum wiederholten Mal haben nach Angaben der Polizei Unbekannte eine Vogelvoliere in der Straße „Am Bürgergarten“ beschädigt. Die Täter brachen demnach am Dienstag zwischen 12 und 17 Uhr aus dem etwa 35 Quadratmeter großen Käfig ein Element heraus und lockten die darin lebenden Uhus mit toten Kleintiere aus ihrem Revier.
Eine der Eulen konnte der Versuchung nicht widerstehen und verließ die Voliere. Das Tier wurde allerdings schnell wieder eingefangen und in den Käfig zurückgebracht. Die Uhus, so die Polizei, könnten sich wohl in Freiheit nicht mehr selbst ernähren und würden nach wenigen Tagen verenden.
Auf die gleiche Art und Weise waren die Täter auch im vergangenen Sommer vorgegangen. Damals waren drei Vögel abgehauen, kehrten aber unversehrt wieder in die Voliere zurück. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen sucht unter Telefon (0 71 42) 40 50 Zeugen des Vorfalls. (red)
• 20.01.2008
Der nachfolgende Artikel sollte uns als Halter von exotischen Vögeln eigendlich nachdenklich stimmen. Er geht, hin, zum Verbot der Haltung von exotischen Vogelarten. Wie mehrfach in der Fachpresse berichtet, besteht seit dem 1.07.2007 ein generelles Importverbote von Vögeln, die der Natur entnommen wurden.
Hessen verbietet „gefährliche Wildtiere“
Anakonda und Giftschlangen auf der Liste
Seit dem 9. Oktober 2007 ist in Hessen die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art verboten. Das Neunte Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält auch eine Bestandsschutzregelung.
Als gefährlich eingestuft hat die hessische Landesregierung Tiere, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (§ 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG). Zu den betroffenen Tierarten, die in einer Liste zusammengefasst wurden, zählen im wesentlichen:
Raubwanzen Platymeris biguttata, Platymeris radamanthus
Skorpione der Familie Buthidae (Androctonus, Buthacus, Buthus, Centruroides, Compsobuthus, Hottentotta, Leirus, Leiurus, Mesobuthus, Orthochirus, Parabuthus, Tityus, Uroplectes) sowie die Gattungen/Arten Bothriurus, Hemiscorpius, Nebo, Vaejovis
Spinnen der Familien Hexathelidae (Atrax, Hadronyche, Macrothele), Sparassidae (Delena, Isopeda, Olios, Pandercetes, Pediana, Saotes, Typostola), Theraphosidae (Harpactirella, Poecilotheria, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma) sowie die Gattungen/Arten Cteniza, Idiommate, Ixeuticus, Lampona, Lactrodectus,Loxosceles, Missulena, Miturga, Phoneutria, Phrynarachne, Sicarius, Trochona
Amphibien der Familie Dendrobatidae (Phyllobates terribilis)
Krokodile alle
Krustenechsen der Familie Helodermatidae Heloderma
Riesenschlangen der Familie Boidae, Gattungen/Arten Eunectes (Anakonda), Liasis amethistinus, Liasis olivaceus, Python reticulatus, Python sebeae
Trugnattern Colubridae, Unterfamilie Boiginae der Gattungen/Arten Dispholidus, Thelotornis
Giftnattern der Familien Elapidae (Acanthophis, Aspidelaps, Austrelaps, Boulengerina, Bungarus, Calliophis, Dendroaspis, Hemachatus, Hoplocephalus, Leptomicrurus, Maticora, Micrurus, Naja, Notechis, Ophiophagus, Oxyuranus, Pseudechis, Pseudonaja, Tropidechis, Walterinnesia), Viperidae, Unterfamilie Crotalinae (Agkistrodon, Atropoides, Bothriechis, Bothrops, Calloselasma, Crotalus, Geinagkistrodon, Gloydius, Hypnale, Lachesis, Protobothrops, Sistrunus, Trimeresurus, Tropdolaemus), Vipdae, Unterfamilie Viperinae (Atheris, Atractaspis, Bitis, Cerastes, Daboia, Echis, Eristicophis, Macrovipera, Proatheris, Pseudocerastes, Vipera)
Schildkröten der Familie Chelydridae Chelydra serpentina, Macrochelys temmincklii
• 06.02.2008
Reisfinken
Ein Hinweis an unsere Vogelzüchter:
Jeder, der Reisfinken züchtet oder hält, muß diese beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, melden. Die Vögel sind jedoch beringungsfrei!
Auskünfte hierzu erteilt unser 1. Vorsitzender Heinz Schrempf.
• 26.06.2007
Gelbwangenamazone
Wie mehrfach in der Fachpresse berichtet, werden wegen des Importverbotes von Vögeln, die der Natur entnommen wurden, (Inkrafttreten ab dem 1.07.2007) die Diebstähle von exotischen Vögeln massiv zunehmen. Die Kleinganoven begehen ihre Diebstähle mit sehr viel Sachverstand im Schutze der Dunkelheit. Tage oder Wochen vorher treten sie als vermeintliche Kunden in Erscheinung und bekunden Interesse an seltenen Vogelarten, um sie danach mit Hilfe ihrer erworbenen Ortskenntnisse zu stehlen. Auch ist es in letzter Zeit häufig vorgekommen, daß erworbene Vögel mit einem ungedeckten Scheck bezahlt wurden. Sie sollten deshalb in Zukunft dem Käufer ein gesundes Mißtrauen entgegenbringen.
Das gleiche trift natürlich auch für den Käufer eines Vogels zu, dessen Herkunftsnachweis nicht eindeutig belegt werden kann, oder dessen Ring fehlt oder unnatürlich beschädigt ist.
Das Gesetz enthält in § 43 a Abs. 2 HSOG auch eine Bestandsschutzregelung, nach welcher ein Haltungsverbot nicht für die am 9. Oktober 2007 bereits gehaltenen gefährlichen Tiere gilt, wenn die Haltung bis spätestens zum 30. April 2008 durch den Halter/die Halterin dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich gemeldet wurde. Die Vorschrift gilt auch für die bis zum 8. Oktober 2007 erzeugten Nachkömmlinge. (vg)
Siehe auch die Pressemitteilungen des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport
Quelle: ZZA 12/2007 S. 42
Unser Verein bietet an:
Aufgrund der vielen Nachfragen von Besuchern des Wellensittichvortrages zur art- und fachgerechten Haltung von Wellensittichen und anderen exotischen Vögeln im November vergangenen Jahres, wird den Haltern der Vögel eine Begutachtung durch die Artenschutzvereinigung der Vogelliebhaber Bietigheim-Bissingen e.V. privat und bei Ihnen zu Hause angeboten. Des weiteren werden in einer ca. einstündigen Beratung auch Ratschläge, wie z. B. zur erforderlichen Größe und Einrichtung des Käfiges mit Spielzeug und anderen Beschäftigungsmöglichkeiten, je nach der Art der Vögel, erteilt. Auch der Standplatz des Käfiges spielt eine große Rolle.
Weiter beraten wir Sie über:
• Verabreichung von abwechslungs- und vitaminreichem Futter
• Das richtige Material für die Bedeckung des Käfigbodens
• Unbedingt ein Muß - das Anbietung einer Bademöglichkeit für die Vögel
• Vermeidung von Verhaltensstörungen und Vogelkrankheiten
Bei bestehendem Interesse an dem o. g. Angebot kann ein Termin vereinbart werden mit dem 1. Vorsitzenden Heinz Schrempf, der Artenschutzvereinigung der Vogelliebhaber Bietigheim-Bissingen e.V.
Tel.: 07142 / 31106 (ab 19:00 Uhr) bzw. +49 (157) 74277965
E-Mail: Heinz Schrempf
Angebot: bis 15 km -30,-- € bis 30 km - 50,-- € + Anfahrt 0,20 € / km